Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden AGB sind ein Platzhalter im Beispielaufbau der Website. Für die tatsächliche Nutzung sollten die Bedingungen passend zu eurem Angebot formuliert und rechtlich geprüft werden.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Die Fotobox² und ihren Kundinnen und Kunden über die Vermietung von Fotoboxen und ergänzendem Zubehör.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Vermietung einer Fotobox einschließlich der individuell vereinbarten Zusatzleistungen.
3. Buchung und Vertragsschluss
Die Präsentation der Leistungen auf der Website stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch individuelle Bestätigung der Buchung zustande.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die individuell vereinbarten Preise. Zahlungsfristen, Anzahlungen und Restzahlungen sind im jeweiligen Angebot oder Vertrag festzuhalten.
5. Leistungen des Vermieters
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot. Dazu können Lieferung, Aufbau, Abbau, Einweisung, Betreuung oder digitale Bildbereitstellung gehören.
6. Pflichten der Kundin / des Kunden
Die Kundin oder der Kunde hat sicherzustellen, dass am Veranstaltungsort die erforderlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Fotobox vorhanden sind, insbesondere ausreichend Platz und eine geeignete Stromversorgung, sofern erforderlich.
7. Haftung
Regelungen zur Haftung, zu Schäden an der Mietsache und zur Haftung für Ausfälle oder Störungen sollten hier individuell und rechtssicher ergänzt werden.
8. Rücktritt / Stornierung
Bedingungen zu Rücktritt, Terminverschiebung und möglichen Stornokosten sollten hier verbindlich geregelt werden.
9. Bildrechte / Nutzung der Fotos
Sofern Bilder gespeichert, bereitgestellt oder veröffentlicht werden, sollten hier klare Regelungen zur Nutzung, Herausgabe und Verantwortung für Inhalte getroffen werden.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit gesetzlich zulässig. Weitere Schlussbestimmungen sind individuell zu ergänzen.